Übersicht (Vorbildung, Ausbildung und Perspektiven)

Berufstätigkeit

Universität,

Fachhochschule

(je nach Vorbildung)

weiterer Schulbesuch

Berufsaufbauschule, Fachschule, Berufskolleg (abhängig von den Voraussetzungen)

 
Kammerprüfung  (Fachgespräch)

Mündliche Prüfung in den berufsbezogenen Fächern bzw.
Präsentation der Projektarbeit (Industriekaufmann/-frau)

Berufsabschluss
(siehe links)

Berufsschulabschlussprüfung
(Zwischenprüfung und Abschlussprüfung,  
bzw. gestreckte Abschlussprüfung Teil1 und Teil2)

Schriftliche Abschlussprüfungen in den Fächern
- Deutsch,
- Gemeinschaftskunde,
- berufsbezogene Fächer /
 berufsfachliche Kompetenz

 

 Erstes bis drittes Ausbildungsjahr (Grundstufe, Fachstufe I, Fachstufe II)
 allgemeinbildende Fächer:      Deutsch, Englisch*, Gemeinschaftskunde und Religion bzw. Ethik                

 Ausbildungsberufe nach Lernfeldkonzeption:

 Kaufmann/-frau im Einzelhandel
 Verkäufer/in im Einzelhandel
 Industriekaufmann/-frau


 Berufsfachliche Kompetenz
 mit Schwerpunktbildung:

  • Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre
  • Schwerpunkt Steuerung und Kontrolle
  • Schwerpunkt Gesamtwirtschaft
  • Schwerpunkt Informationsverarbeitung

 Projektkompetenz

 Wahlpflichtbereich:

  • Stütz- und Erweiterungsunterricht

 


 Industriekaufmann/-frau (neu ab SJ24/25)
 Kaufmann/-frau für Büromanagement

 

Berufsfachliche Kompetenz
 ohne Schwerpunktbildung:

 integrativer Lernfeld-Unterricht 

 

 Projektkompetenz

 Wahlpflichtbereich:

  •  Stütz- und Erweiterungsunterricht

             

 *) nur für Industriekaufleute / Büromanagement   

 

Abschluss eines Ausbildungsvertrages

Ausbildungsdauer (Regelzeit): 

24 Monate  für  Verkäufer/in im Einzelhandel   
36 Monate  für  Industriekaufleute, Kaufleute im Einzelhandel und Kaufleute für Büromanagement 

 

Die Ausbildungsdauer kann bei entsprechender schulischer Vorbildung auf gemeinsamen Antrag des Ausbildungsbetriebs und des Auszubildenden an die zuständige Stelle (IHK/HK) verkürzt werden.

Während der Ausbildung können Auszubildende (nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule) bei mindestens guten schulischen und guten betrieblichen Leistungen eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen. Über den Antrag entscheidet die zuständige Stelle (IHK/HK). Antragsformulare für die vorzeitige Zulassung erhalten Sie bei der zuständigen Kammer.
 

Hauptschulabschluss Mittlere Reife Fachhochschulreife Abitur