Abschluss eines Ausbildungsvertrages
Ausbildungsdauer (Regelzeit):
24 Monate für Verkäufer/in im Einzelhandel 36 Monate für Industriekaufleute, Kaufleute im Einzelhandel und Kaufleute für Büromanagement
Die Ausbildungsdauer kann bei entsprechender schulischer Vorbildung auf gemeinsamen Antrag des Ausbildungsbetriebs und des Auszubildenden an die zuständige Stelle (IHK/HK) verkürzt werden.
Während der Ausbildung können Auszubildende (nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule) bei mindestens guten schulischen und guten betrieblichen Leistungen eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen. Über den Antrag entscheidet die zuständige Stelle (IHK/HK). Antragsformulare für die vorzeitige Zulassung erhalten Sie bei der zuständigen Kammer.
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